Rauchmelderinstallation und Wartung
Rauchmelder retten Leben!
Lassen Sie sich von mir ein unverbindliches Angebot für die Installation und Wartung von Rauchmeldern in Ihren Gebäuden erstellen.
Tagsüber sind Brände und Rauchentwicklung von Bewohnern noch rechtzeitig zu bemerken. Doch in der Nacht ist die Gefahr groß bei einem Brandfall die Wohnung nicht mehr rechtzeitig verlassen zu können oder gar an einer Rauchvergiftung zu ersticken groß.
In 8 Bundesländern ist in den vergangenen Jahren eine Rauchmelderpflicht auf den Weg gebracht worden. Nun auch in Bayern und demnächst in Baden - Württemberg.
In jedem Monat verunglücken rund 50 Menschen tödlich durch Brände, die meistens in den eigenen vier Wänden. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Opfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die Folgen sind jährlich: ca 600 Brandtote, 6.000 Brandverletzte mit teilweise Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro an Brandschäden.
Es ist daher in vielen Bundesländern schon gesetzliche Pflicht Rauchmelder zu installieren.
Ursache für die ca. 200.000 Brände im Jahr ist aber nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft sind es technische Defekte die Brände auslösen.
Da man sich bereits durch das Einatmen einer Lungenfüllung Brandrauch tödliche Vergiftungen zuziehen kann, sind Rauchmelder die Lebensretter in der Wohnung.
Durch den Alarm des Rauchmelders werden die Bewohner auch im Schlaf rechtzeitig vor Brandgefahr gewarnt. Dies gibt den nötigen Vorsprung um sich vor einem Brand in Sicherheit zu bringen.
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.
Für den Einbau von Rauchmeldern ist in der Regel der Bauherr, Eigentümer oder Vermieter der Räumlichkeiten verantwortlich. (Die Installationskosten anteilige Erhöhung der Miete maximal 11% der
Investitionskosten jährlich auf die Jahresrohmiete.
Die anteilmäßigen Wartungskosten
darf der Vermieter ebenfalls auf die Nebenkosten umlegen)
Der Vermieter hat neben der Pflicht der Installation auch die Verantwortung dafür zu sorgen, dass die eingebauten Rauchmelder jederzeit bertriebsbereit sind.
Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann eine jährliche Prüfung der Rauchmelder nachweisen.
Einbau und Wartung:
Ich als neutraler Berater und Fachmann hinsichtlich des Brandschutzes und Sachkundiger für fachgerechten Einbau und Wartung nach DIN 14676 kann hier frühzeitig Aufklärungsarbeit leisten und Dienstleistungen im Bereich der Installation und Wartung anbieten.
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