- Schwefelgehalt: Schwefelarmes Heizöl und Bioheizöl dürfen maximal 50 Milligramm Schwefel pro Kilogramm Heizöl enthalten, während beim Standardheizöl maximal 1.000 Milligramm Schwefel pro Kilogramm zulässig sind.
- Schmierfähigkeit: Sowohl die DIN 51603-1 als auch die DIN V 51603-6 stellen zusätzliche Anforderungen an die Mindestschmierfähigkeit von schwefelarmem Heizöl und Bioheizöl. Da sich durch den geringeren Schwefelgehalt die Schmierfähigkeit verringern könnte, werden den Brennstoffen schon in der Raffinerie sogenannte Schmierfähigkeitsverbesserer (engl. lubricity additives) zugegeben.
- Asche bildende Additive: Asche bildende Additive, beispielsweise Verbrennungsverbesserer, sind nur im Standardheizöl zulässig.
- Bioanteil: Beim Bioheizöl muss der Bioanteil in Volumenprozent angegeben werden. Die laut Norm korrekte Bezeichnung für eine Zumischung bis beispielsweise fünf Volumenprozent FAME lautet: Heizöl DIN V 51603-6 EL A Bio 5. Als Kurzform wird häufig Bio 5 oder B5 verwendet. Standardheizöl und schwefelarmes Heizöl dürfen keine Biokomponenten enthalten. Ein minimaler Anteil von höchstens 0,5 Volumenprozent Biodiesel, der durch den Produktumschlag zustande kommen kann, gilt jedoch als unbedenklich und ist zulässig.
Informationen zur Tankreinigung:
Heizöl ist ein natürlicher Rohstoff und altert. Die Alterungsstoffe setzen sich auf dem Tankboden ab. Durch das Lüftungsrohr dringt Feuchtigkeit in den Tank ein, kondensiert und fällt tropfenweise in das Öl. Dort bildet sich im Laufe der Zeit die sog. Bodenphase. Sie ist sehr aggressiv. Sie verursacht Lochfraß am Boden, verstopft die Ölleitungen, verschmutzt den Filter und gelangt mit dem Heizöl in den Brenner. Deshalb wird empfohlen, den Heizöltank in regelmäßigen Zeitabständen (ca. 5 - 7 Jahre) von einem Fachbetrieb warten bzw. reinigen zu lassen. So können einerseits die unnötigen Brenner-Störungen und andererseits die Sicherheit des Tanks gewährleistet werden.
Kosten einer Tankreinigung:
kellergeschweißte Stahltanks und doppelwandige Erdtanks:
bis 5000 Liter ca. 300,-
batterietanks Stahl/Kunststoff bis 2000 Liter/Stück:
ca. 340,-
Prüfintervalle für Öltanks:
-In Wasserschutzzonen:
-unterirdisch alle 2,5 Jahre
-oberirdisch über 5000 Liter alle 5 Jahre
-andere Grundstücke:
-unterirdisch alle 5 Jahre
-oberirdisch über 10000 Liter alle 5 Jahre
bei neuen Anlagen ab 1000 Liter wird eine Sachverständigen-,oder Sachbetriebsbescheinigung benötigt. Die Bescheinigung bekommt untere Wasserbehörde. Kosten ca. 100,-
Gastank prüfen: (lt. Arbeitsblatt G 607)
-Flüssiggas: vor Erstinbetriebnahme durch Sachverständigen DVFG nach TRGI und Dichtheitsprüfung
-unteridisch alle 5 Jahre (innere Prüfung)
-oberirdisch alle 2 Jahre und alle 10 Jahre (innere Prüfung) durch Sachverständigen ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle)