Glanzruß entfernen, Glanzruß beseitigen

 Brandschutzklassen

Die Brandschutzklassen geben jedoch keine Auskunft darüber wie sich das Bauteil in der Konstruktion verhält 
(siehe Feuerwiderstandsklassen).

Für die Festlegung der jeweiligen Brandschutzklasse (Brandklasse/Baustoffklasse) ist ein Nachweis durch Prüfzeugnis und Zulassung notwendig, bei DIN-Baustoffen sind diese in der DIN 4102 festgelegt. 

Einschränkungen, für z.B. die Brandklasse B2, sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.
 

Baustoffklassen nach DIN 4102, Teil 1

 

nicht brennbar

Beton, Mauerwerk, Böden (Sand, Kies etc.), Zemente, Mörtel, Steinzeug, Baukeramik, Glas, Schaumglas, Massive Gipsbauteile (Gipsdielen), Gußeisen, Stahl, Aluminium, Kalziumsilikatplatten

A 1

nicht brennbar
ohne organische Bestandteile

Mineralfaserbauteile, Glaswolle, Gipskartonplatten roter Stempel

A 2

 nicht brennbar
mit brennbaren organischen Bestandteilen

Gipskartonplatten grüner Stempel (mit geschlossener Oberfläche), Styroporbeton, Mineralwolle

B

brennbar

 

B 1

schwerentflammbar

Brandschutzbehandelte Holzwerkstoffe, Holzwolleleichtbauplatten, Hart-PVC, Hartschaumkunststoffe, PS-Schaum, Brandschutzschaum, Styropor, Spanplatten

B 2

normalentflammbar

 Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke > 2 mm, PU-Schaum, Dachpappe

B 3

leichtentflammbar

  Holzbauteile und Holzwerkstoffe mit einer Dicke < 2 mm, Stroh, Pappen, Papier
dürfen nicht verwendet werden

 

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