Gashausschau Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für ihre Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadenfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Gasleitungen im Haus stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten. Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen können. Mein Angebot – Ich kontrolliere für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen, Gasgeräte auf Flammenbild, und die Abgasführung. |